Aufgabengebiete
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Stadt- und Siedlungsentwicklung Die nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen – besonders in dicht besiedelten Gebieten – erfordert einen sparsamen Umgang mit Bauland. Vorrangiges Ziel der Stadtplanung ist daher die Mobilisierung und Entwicklung innerörtlicher Flächenreserven. Mit unserer langjährigen Erfahrung in Städtebau, Siedlungserneuerung und Denkmalpflege erarbeiten wir für Sie:
Bau- und Planungsrecht Ein grundlegendes Element der Realisierung städtebaulicher Konzepte besteht in ihrer planungsrechtlichen Umsetzung. Mit unseren Bauleitplänen und Satzungen erhalten Sie keine komplizierten Regelwerke. Uns ist die Beschränkung auf die wirklich notwendigen Darstellungen und Festsetzungen wichtig. Ein solcher Bauleitplan ist nicht nur leichter lesbar, sondern bietet auch für unvorhersehbare Entwicklungen genügend Flexibilität. Für eine umfassende Planung stehen wir in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten benachbarter Disziplinen (Verkehrs- und Landschaftsplaner, Raumplaner, Grafiker und Designer). Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit Die Einbeziehung privater Kräfte wird für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung immer wichtiger. Der Konsens zwischen allen Beteiligten der Stadtentwicklung, seien es Politiker, Bürger, Behörden oder Investoren, führt zu einer inhaltlichen und wirtschaftlichen Effektivierung von Planungen. Voraussetzung hierfür ist ein intensiver Abstimmungsprozess. Dessen Konzeption und Moderation hat sich zu einem Schwerpunkt unserer Tätigkeit entwickelt. Begleitet wird dies von einer anschaulichen Darstellung der Planungen, z.B. im Internet, als PC-Präsentation oder über Print-Medien. Unsere Erfahrungen im öffentlichen Dienst, insbesondere mit Beratungstätigkeit und Verfahrensdurchführung, sind bei der Vermittlung komplexer fachlicher Zusammenhänge von großem Nutzen. |